Pandemiestufe 3
seit heute, 19.10.2020, gilt in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3. Für die Schulen bedeutet dies, dass ab Klasse 5 die Maskenpflicht auch auf die Unterrichtsräume ausgeweitet wurde. Die Maskenpflicht für Schülerinnen/Schüler ab Klasse 5 auf Gängen, Fluren, Toiletten und dem Schulhof besteht weiterhin. Für Grundschüler/innen besteht keine Maskenpflicht. Dennoch empfehlen wir auch unseren Grundschülern auf den