Am Mittwoch, den 27.4., besuchte Hauptmann David Matei die Klasse 9 und 10 unserer Silcherschule. Hauptmann Matei ist Jugendoffizier bei der Bundeswehr und war in dieser Funktion bei uns, um gemeinsam das aktuelle Geschehen in der Ukraine zu erörtern und zu diskutieren.
Die Jugendoffiziere und -offizierinnen der Bundeswehr vermitteln als erfahrene und praxisnahe Referentinnen und Referenten deutschlandweit die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik. Ihr Angebot richtet sich insbesondere an Lehrerinnen und Lehrer, die in den Jahrgängen 9-13 unterrichten. Die Jugendoffiziere und -offizierinnen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung, gehen auf aktuelle (welt-)politische Ereignisse wie z.B. den Krieg in der Ukraine ein und orientieren sich bei Bedarf an den Lehrplänen der Bundesländer.
Als Staatsbürger in Uniform bringen sich Jugendoffiziere – wie viele Bürgerinnen und Bürger – aktiv in die demokratische Willensbildung ein. Dabei setzen sie sich regelmäßig mit Kritik auseinander. So wurde auch der Ukraine-Krieg kontrovers und differenziert in den Klassen diskutiert und Hauptmann Matei ging dabei stets auf die unterschiedlichen Meinungen ein.
Eine mehrjährige Ausbildung inklusive Hochschulstudium sowie aufeinander aufbauende Lehrgänge bereiten die Jugendoffiziere zusätzlich auf ihre Rolle vor. Außerdem verfügen sie über militärische Führungserfahrung – manchmal auch in Auslandseinsätzen – und können somit „aus erster Hand“ berichten. Hauptmann Matei berichtete beispielsweise zu Beginn von seinen Erfahrungen als Gebirgsjäger und wo ihn diese Ausbildung überall hinbrachte.
Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr beschreibt den Rahmen, in dem die Jugendoffiziere und Jugendoffizierinnen über Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik im Schulunterricht beziehungsweise in schulischen Veranstaltungen informieren.
Diese Vereinbarung stellt klar, dass Jugendoffiziere und -offizierinnen nicht für den Dienst in der Bundeswehr werben dürfen, sondern im Rahmen ihrer Tätigkeit der staatlichen Informationspflicht der Bundesregierung nachkommen (Urteil BVerfG von 1977).
Wir haben uns sehr über den Besuch und die Veranstaltung mit Hauptmann Matei gefreut und haben auch bereits für nächstes Schuljahr ein weiteres Treffen ins Auge gefasst.